Bei vielen Best-Agern oder Senioren steht ein neues Bad weit oben auf der Wunschliste fürs Eigenheim. In der Planung spielt Barrierefreiheit eine Rolle, sie ist aber nur ein Gesichtspunkt. Ebenso wichtig sind eine ansprechende Ästhetik, Komfortfunktionen und eine Ausstattung, die sich leicht sauber und gut in Schuss halten lässt.
Durch eine clevere Planung und Modernisierung lassen sich diese Aspekte in vielen Bereichen hervorragend verbinden.
Der Boden
Keramische Fliesen sind eine Lösung für jeden gewünschten Stil im Bad, denn es gibt sie in einer Vielzahl von Designvarianten - von zeitlosen Natursteinoptiken wie Marmor oder Trias über puristische Betonoptiken bis zu dekorativen floralen Mustern in XXL-Formaten.
Unter funktionalen Gesichtspunkten ist für ein altersgerechtes Bad die Auswahl der Oberfläche besonders wichtig. Rutschhemmende Fliesen bieten eine hohe Stand- und Trittsicherheit, auch wenn der Boden feucht ist.
Die Dusche
Bodenebene Duschen sehen elegant aus, sind komfortabel, reinigungsfreundlich und von Haus aus barrierefrei. Ideal ist eine durchgängige Gestaltung mit Fliesen, die den Duschbereich optisch und funktional ins Bad integrieren. Komplett beflieste, fest eingebaute Sitzbänke ersparen Duschsitze, falls diese einmal erforderlich werden. Bis dahin können sie gut als Ablagen oder zum Hinsetzen beim Abtrocknen genutzt werden.
Aufwerten lässt sich die Dusche noch mit Wandnischen als Ablage für Kosmetikartikel. Diese Lösung ist eleganter als Duschregale, die zudem die Bewegungsfreiheit einschränken können.
Der Waschplatz
Eine geflieste Wand schützt den Waschplatz vor Verschmutzungen, denn Spritzer lassen sich mit einem Wisch entfernen. Wandarmaturen sehen nicht nur schick aus, sie bieten auch funktionale Vorteile: Waschtische lassen sich ohne Komfortverlust mit weniger Raumtiefe planen, da die sonst übliche Hahnlochbank nicht benötigt wird. Zudem reinigt sich das Becken leichter, da man nicht mehr um die Wasserarmatur herumputzen muss.
Wer an künftige Barrierefreiheit denkt, plant den Waschplatz so, dass der Unterschrank auch demontiert werden kann. So lässt sich das Waschbecken später einmal prima im Sitzen nutzen.
Das WC
Wandhängende WCs ohne Spülrand sind heute fast schon Standard. Aus gutem Grund: Sowohl das WC-Becken selbst, als auch die Bodenfliesen unter der Toilette sind wesentlich leichter sauber zu halten als bei bodenstehenden Toiletten. Wie bei der Waschbeckenumgebung gilt auch beim WC: Wer die Wände mit Fliesen gestaltet, bekommt eine leicht zu reinigende, hygienische Oberfläche. Text: djd
IRRTÜMER ZUM HEIZUNGSGESETZ
Was stimmt, was nicht?
Insgesamt elf häufige Irrtümer gibt es rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft Heizungsgesetz genannt. Das berichtet „Finanztest“. Vier massive Missverständnisse und was wirklich Sache ist.
>1. Irrtum: Der Betrieb alter Gas_und Ölheizungen ist nicht mehr erlaubt.
Richtig ist: Erst ab 2045 ist er pauschal verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiter erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut, muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für die Übergangszeit von fünf Jahren kann jede Art fossiler Heizung eingebaut werden.
> 2. Irrtum: In Neubauten muss zwingend eine Wärmepumpe eingebaut werden.
Das stimmt nicht. Möglich sind in Neubaugebieten alle Optionen, die die sogenannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien. Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so „Finanztest“.
> 3. Irrtum: Ein altes Haus, das man kauft oder erbt, muss man komplett sanieren.
Niemand ist zu einer Sanierung verpflichtet - grundsätzlich. „In einigen wenigen Fällen allerdings, wenn etwa die oberste Geschossdecke nicht gedämmt oder die Heizanlage älter als 30 Jahre sei, müssen die neuen Eigentümer hier innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Ein Eigentümerwechsel sei aber immer ein guter Zeitpunkt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
> 4. Irrtum: Mieter betrifft das Heizungsgesetz nicht.
Nicht unmittelbar, aber wenn Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizanlage verbauen, können bis zu zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Die staatlichen Förderungen müssen zuvor von der Summe abgezogen werden. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden. Text dpa