Fest verbaut oder lose aufgestellt? Das ist eine der entscheidenden Fragen, wenn es darum geht, die Kosten für die Installation eines Pools im eigenen Garten abzuschätzen. Die Antwort auf die Frage entscheidet aber auch darüber, welche Versicherung zahlt, wenn das Schwimmbecken bei Sturm, Hagel oder Feuer Schaden nimmt. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Bei fest verbauten Pools greift nämlich die Wohngebäudeversicherung, sofern Eigentümerinnen und Eigentümer diese optionale Leistung in ihrem Vertrag eingeschlossen haben. Insbesondere bei nachträglich eingebauten Schwimmbecken sollten Versicherte ihren Anbieter informieren, rät der GDV. Dabei gilt ein Pool als fest verbaut, wenn er mindestens zur Hälfte ins Erdreich eingelassen wurde.
Bei Schäden durch Überschwemmungen braucht es Zusatzschutz
Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden laut GDV hingegen dem Hausrat zugeordnet. Schäden an solchen Exemplaren seien im Rahmen der Außenversicherung vorübergehend über die Hausratpolice geschützt vorübergehend, weil der Schutz durch die Außenversicherung grundsätzlich zeitlich begrenzt ist. Wie lange der Zeitraum ausfällt, hängt vom Tarif ab und kann beim Versicherer erfragt werden.
Bei Poolabdeckungen, die bei höherpreisigen Pools oft Standard sind, ist nach demselben Kriterium zu unterscheiden: Ist die Abdeckung fest verbaut, leistet die Wohngebäudeversicherung, bei losen Abdeckungen ist die Hausratversicherung gefragt.
Wer seinen Pool auch gegen Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen oder Hochwasser schützen möchte, muss bei der zuständigen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Baustein Elementargefahren mit abschließen. Laut GDV wird diese Leistung bei neuen Policen in der Regel mit angeboten. dpa