Das Haus energetisch fit machen: Das ist eine Herausforderungen für Eigentümer. Sie müssen die Maßnahmen planen, umsetzen und vor allem finanzieren. Aber es gibt Fördertöpfe von Bund, Ländern und Kommunen, die Bauherren anzapfen können. Hinzu kommen Steuererleichterungen. So kommen Saniererinnen und Sanierer ans Geld:
Nicht sofort loslegen
Die wichtigste Formalie beachten: Erst den Förderantrag oder die Förderanträge stellen, und danach mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Wer die umgekehrte Reihenfolge wählt, geht leer aus!
Sich Klarheit verschaffen
Trotz Förderung stemmen Eigentümer einen Großteil der Sanierungskosten aus eigener Kraft. Wenn in einem älteren Haus Bad, Küche und Elektroleitungen erneuert und zugleich energetisch fit gemacht werden sollen, kann es finanziell eng werden.
Deshalb lohnt es zu überlegen: Was will ich? Neue Fenster rein? Neue Heizung einbauen? Rohre, Fassade und Dach dämmen und Photovoltaik obendrauf setzen? Soll es das große Rundum-Paket werden?
„Im Bestand müssen Eigentümer Prioritäten setzen, um sich mit Blick aufs eigene Budget nicht zu viel zuzumuten“, rät Norman-Marcel Dietz vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Hildesheim.
Informieren und beraten lassen
Auskunft liefern das Internet und persönliche Ansprechpartner. Zum Beispiel bieten die Verbraucherberatungen Gespräche zur ersten Orientierung über Baumaßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten an. Manche Kommunen haben ebenfalls Anlaufstellen.
Im Internet erschwert die Flut an Tipps den Überblick. Zuverlässige, gebündelte Angaben bieten etwa das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide sind zuständig für die umfangreichen Förderangebote des Bundes. Die BAFA für Einzelmaßnahmen wie neue Heizungen und Dächer, die KfW für große Vorhaben.
Dritte offizielle Quelle ist die Deutsche Energie-Agentur (DENA). Sie veröffentlicht die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste. Nur dort eingetragene Fachberater dürfen – außer den Hauseigentümern selbst – Anträge bei KfW und BAFA einreichen.
Energieberater beauftragen
Selbstverständlich können Bauherren alleine sämtliche Programme heraussuchen und durchforsten, um die optimale Förderung zu finden. Laien können sich in Details aber verheddern – mit dem Risiko, Hilfen zu übersehen. Besser ist es, einen Energieberater einzubinden.
Er oder sie macht nach Absprache mit dem Bauherrn eine Bestandsaufnahme des Hauses, klopft die geplanten Maßnahmen auf Effizienz, Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin ab.
Auf Wunsch fertigen Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan an – kurz iSFP, erläutert Andreas Holzapfel vom GIH, einem Dachverband der Energieberatenden. Auch für den iSFP gibt es eine Förderung: das Beraterhonorar ist bis zu 80 Prozent förderfähig – maximal 1700 Euro.
„Berater kennen die verschiedenen Varianten, rechnen sie durch und geben eine Empfehlung“, sagt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Holzapfel und seine Kollegen wissen etwa: Für welche der gewünschten Maßnahmen gibt es vom wem unter welchen Voraussetzungen Geld? Lohnt ein Zuschuss von der BAFA mehr als ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss? Lässt sich beides kombinieren – besser parallel beantragen oder gestaffelt? Geben Kommune und Land was dazu?
Ein Tipp von VPB-Bauherrenberater Dietz: Über die Sanierung hinaus auch altersgerechte Umbauten mitdenken – und von den entsprechenden Zuschüssen profitieren.
Angebote einholen
Nach der Entscheidung, was gemacht wird und welches Konzept passt, holen Sanierer Angebote von Fachfirmen ein. Dabei dran denken: Noch keinen Auftrag vergeben, sonst gibt es nichts vom Staat.
Förderung einreichen
Bei den großen Geldverteilern BAFA und KfW ist der Antrag online möglich. Die Formulare stehen auf den Webseiten zum Download bereit. Zusätzlich finden Bauherren Merkblätter sowie eine Liste mit Nachweisen, etwa technische Projektbeschreibungen, die sie beibringen und hochladen müssen.
Mit den Maßnahmen loslegen
Ist der Antrag abgeschickt, dürfen die Handwerker anrücken. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden. Verbraucherberater Brandis empfiehlt, dennoch zu warten: „Es verschafft mehr Sicherheit“. Denn falsche Daten und Berechnungen oder verspätete Antworten auf Nachfragen können genauso wie Doppelanträge zur Ablehnung führen. Wichtig: Der Bescheid ist in der Regel befristet.
Geld abholen
Bezahlt wird die Förderung nach Abschluss der Arbeiten. Dafür reichen Bauherren wieder einen Online-Antrag ein. Gefordert ist unter anderem eine Bestätigung, dass die Maßnahmen wie bewilligt umgesetzt wurden. Das bescheinigen in der Regel Energieexperten, so Holzapfel.
Zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen können Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastung geltend machen. Sie sollten sich beim Finanzamt oder Steuerberater danach erkundigen – und zwar bevor es losgeht, um alles auszuschöpfen. dpa
HAFTPFLICHT FÜRS GRUNDSTÜCK
Kommen Dritte auf einem Grundstück zu Schaden, können die Folgen enorm sein.
Dass Bauen teuer ist, ist kein Geheimnis. Bauherren sollten aber einen Fehler nicht machen: am falschen Ende sparen. Denn wenn Dritte auf dem unbebauten Grundstück, der Baustelle oder dem späteren Eigenheim zu Schaden kommen, können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein. Spezielle Haftpflichtversicherungen können davor schützen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.
Eigentümern obliegen grundsätzlich die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie ihr Grundstück, die Baustelle oder das Eigenheim so absichern müssen, dass keine Dritten zu Schaden kommen können. Doch das ist schnell passiert. Sei es die Schneelawine, die aufgrund eines losen Schneefanggitters vom Dach abgeht und das Nachbarauto beschädigt oder sei es der Passant, der in die ungesicherte Baugrube fällt oder aufgrund der versäumten Streupflicht stürzt und sich verletzt.
Nicht all diese Dinge lassen sich immer ausschließen und nicht allen von ihnen kann man vorbeugen. Genau in solchen Fällen kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringen. Sie leistet laut BdV, wenn Dritte tatsächlich durch schuldhaftes Handeln des Eigentümers geschädigt werden. Und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, sollte das nicht der Fall gewesen sein.
Wichtig: Eigentümer, die sich noch nicht in der Bauphase befinden, sollten unbedingt prüfen, ob die Police auch unbebaute Grundstücke umfasst. Einen solchen Schutz bieten laut BdV sogar manche leistungsstarke Privathaftpflichtversicherungen. Dort gebe es dann zum Beispiel eine Begrenzung auf zwei Grundstücke von maximal 5000 Quadratmetern. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherungsberater bringt Klarheit. dpa