Wer baut oder ein neues Haus kaufen will, braucht viel Geld. Steigende Bauzinsen haben in den vergangenen Monaten Projekte verteuert und so manchen Bauherrn von seinem Vorhaben abgehalten. Mithilfe staatlicher Förderprogramme lässt sich die finanzielle Belastung etwas reduzieren. Bauherren und Käufer von Wohnungen werden da vor allem bei der Förderbank KfW fündig - in Form von zinsvergünstigten Krediten. Wie die Förderungen im Einzelnen aussehen, lesen Sie hier.
Förderprogramm 124: Wohneigentumsprogramm der KfW
Gefördert wird der Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von bis zu 100 000 Euro. Beim Neubau kann das Geld für den Kauf des Baugrundstücks eingesetzt werden, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragstellung für das Förderprogramm erworben wurde. Ebenso werden Baukosten wie Material und Arbeitskosten, Baunebenkosten für Architekten, Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbssteuer gefördert. Auch die Kosten für Außenanlagen unterliegen der Förderung.
Beim Kauf einer Wohnimmobilie unterstützt die KfW Bauherren mit ihrem Förderkredit bei der Zahlung des Kaufpreises, bei Instandsetzung und Modernisierung sowie der Zahlung der Kaufnebenkosten. „Der Vorteil dieses Programms ist, dass es auf strenge Förderkriterien verzichtet“, sagt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online in Berlin. Einzige Voraussetzung ist, dass der Eigentümer das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt. Der Zins des Förderkredits liegt aktuell zwischen 3,68 und 3,74 Prozent.
Förderprogramm 300: Wohneigentum für Familien
Familien mit Kindern und Alleinerziehende können für den Bau und Erstkauf eines klimafreundlichen Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Förderprogramm 300 profitieren. Für diese Fälle gewährt die KfW Förderkredite ab 0,01 Prozent Jahreszins. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen ab. Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro.
„Die Bedingungen für diesen Förderkredit wurden bereits im letzten Jahr verbessert“, so Alexander Steinfeldt. Wer von diesem Förderprogramm profitieren möchte, darf als Familie mit einem Kind inzwischen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Jahr haben zuvor waren es 60.000 Euro. Zudem erhöht sich die Einkommensgrenze mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Auch die Kredithöchstbeträge wurden nach oben gesetzt. Mit den Änderungen haben mehr Familien Anspruch auf die Förderung. Der Kredit kann zusätzlich mit dem KfW-Wohnungseigentumsprogramm 124 kombiniert werden.
„Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung für diese Förderung mit dem Programm 300 den Effizienzstandard 40 erreichen muss“, so Alexander Steinfeldt. „Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss Nachhaltigkeitskriterien nach dem ,Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus' erfüllen.“ Um die Höchstkreditsumme ausschöpfen zu können, muss das Qualitätssiegel durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.
Förderprogramm 270: Erneuerbare Energien - Standard
Dieser Kredit unterstützt Investitionen in Anlagen, die Strom und Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugen - etwa Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas. Gefördert werden neben den Anlagen zur Erzeugung auch Netze und Speicher. Der aktuelle Darlehenszins liegt bei 5,21 Prozent.
Förderprogramme 297 und 298: Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
„Zurzeit ist es leider nicht möglich, Anträge zu diesen beiden Förderprogrammen zu stellen“, sagt Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbüros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren. Der Fördertopf war zum Ende des vergangenen Jahres ausgeschöpft, und es ist offen, ob und wann der Kredit wieder beantragt werden kann. Es handelt sich um einen Förderkredit bis 150.000 Euro pro Haus oder Wohnung - mit dem Ziel, Eigenheime energieeffizient und nachhaltig zu bauen. „Neben all diesen genannten KfW-Förderprogrammen für Neubau und Kauf von Wohnungen und Häusern gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Förderprogramme, die sich auch kombinieren lassen“, so Andrea Blömer.
Bauherren, die Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen, müssen zuerst die Förderung klären, ehe sie den Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben. „Es muss vertraglich geregelt werden, dass sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Finanzierung wegen verpasster Förderung nicht pünktlich zustande kommt“, rät die Expertin.. Text/Foto dpa