Vestimmo - Wissenswertes zur Einfriedung Anzeige

WISSENSWERTES ZUR EINFRIEDUNG

EIN GRUNDSTÜCK "EINFRIEDEN" - viele können mit dem Begriff nichts anfangen. Dabei ist sie mancherorts vorgeschrieben, vielerorts nützlich und fast überall gern gesehen.

Hier fängt es an und dort hört es auf: Wer ein Grundstück besitzt, will es in aller Regel auf den Zentimeter genau eingrenzen. Häufig ist in dem Zusammenhang von der Einfriedung die Rede. Worum es hierbei genau geht - Fragen und Antworten.

Was ist Sinn und Ziel einer Grundstückseinfriedung?

"Die Rechtsprechung stuft als Einfriedung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze ein, die ein Grundstück nach außen abschirmt", sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland. Dazu zählen sogenannte tote Einfriedungen wie Mauern oder Zäune und die sogenannten lebenden Einfriedungen wie Hecken.

Mit Einfriedungen lässt sich der Privatraum beziehungsweise das Grundstück eindeutig begrenzen. Sie bieten Sichtschutz vor neugierigen Blicken. Zudem sind sie Sicherungen gegen unbefugtes Betreten durch Mensch oder Tier. „Eine Einfriedung um das gesamte Grundstück schafft Sicherheit, wenn man selbst Kleinkinder oder Tiere hat“, so Engel-Lindner. Auch Lärm, Wind oder Straßenschmutz lassen sich mit Einfriedungen abwehren.

Sind Grundstückbesitzer dazu verpflichtet, eine Einfriedung vorzunehmen?

"Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt", sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Teils gibt es eine grundsätzliche Pflicht, teilweise besteht sie nur dann, wenn der Nachbar das verlangt. Die einzelnen Bundesländer regeln das öffentliche Nachbarrecht durch Nachbarrechtsgesetze.

In diesen Bundesländern besteht eine Einfriedungspflicht, falls der Nachbar oder die Nachbarin es verlangt: Berlin und Brandenburg (und zwar dort, wo eine Einfriedung als ortsüblich gilt), Baden-Württemberg (in den Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein Saarland, Sachsen-Anhalt, und Thüringen.

"Manche Bundesländer kennen eine Einfriedungspflicht auch gar nicht“, sagt Wagner. Dazu zählen Baden-Württemberg (Innerortslage), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Was tun, wenn der Nachbar keine Einfriedung will und dafür auch gute Gründe vorbringen kann?

Sieht das jeweilige Landesgesetz vor, dass eine Einfriedung auf Verlangen eines Nachbarn erfolgen muss, muss der andere Nachbar das akzeptieren.

Gleichzeitig gibt es einen Anspruch auf die Beseitigung einer vorgeschriebenen Einfriedung nur unter engen Voraussetzungen. Zum Beispiel, wenn eine Gartenmauer zwei Meter hoch ist anstelle der ortsüblichen Einfriedung von einem Meter Höhe.

Ein Anspruch auf Beseitigung besteht auch dann, wenn etwa eine Mauer derart imprägniert ist, dass von ihr gesundheitsgefährdende Ausdünstungen ausgehen.

"Kein Beseitigungs- oder Abänderungsanspruch besteht hingegen, wenn der Nachbar die Einfriedung, die ortsüblich ist, schlicht als hässlich empfindet", so Annett Engel-Lindner.

Darf man einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen?

Auch das hängt maßgeblich von den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. "Grundsätzlich sind aber bauliche Anlagen oder Pflanzen mit Abstand zur Grundstücksgrenze zu setzen", sagt Julia Wagner. Wird etwas direkt auf die Grenze gesetzt, handelt es sich um eine Grenzbebauung oder -bepflanzung, der der Nachbar zustimmen muss.

Welche Maximalhöhe ist bei der Einfriedung erlaubt?

Die Maximalhöhen und die Art der Einfriedung sind in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, wie Annett Engel-Lindner erklärt. So ist zum Beispiel in Berlin und Brandenburg und zwar da, wo eine Einfriedung als ortsüblich gilt - ein 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun zu errichten. In Sachsen-Anhalt ist es ein bis zu zwei hoher und in Meter Zaun NRW eine Mauer oder ein Zaun in einer Höhe von 1,20 Meter.

Wie vorgehen, wenn man vermutet, dass eine Mauer oder ein Zaun falsch gesetzt wurde?

Zunächst unbedingt das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Zusammen können Sie dann die Grundstücksgrenzen auf Plänen oder anhand von Grenzsteinen nachempfinden und im Zweifel nach Lösungen suchen.

Um die Grundstücksgrenze zu ermitteln, gibt es spezielle Markierungen - sogenannte Grenzsteine. "Sie sind in der Regel aus Beton, Stein oder auch Kunststoff und tief im Boden verankert", so Engel-Lindner. Die eigentliche Grenze ergibt sich durch die Luftlinie zwischen einem Stein und dem anderen.

Egal, wie man in Sachen Grundstücksgrenze mit den Nachbarn klarkommt: „Auf gerichtliche Eskalationen sollte man bestenfalls verzichten“, rät Julia Wagner. Schließlich muss man auch nach einer gerichtlichen Klärung weiterhin miteinander klarkommen.

Text dpa/Foto Stock.Adobe


KABEL UND ROHRE IN DER WAND WIEDERFINDEN

Ein Bautagebuch ist nicht nur gut zur Dokumentation von möglichen Baumängeln.

Aufnahmen von den Elektro- und Wasserleitungen können später einmal sehr praktisch sein, wenn man Löcher in die Wand bohren möchte.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät deshalb Bauherren, regelmäßig die eigene Baustelle zu fotografieren und dabei auch den Verlauf von diesen Elektroleitungen sowie der Wasser- und Heizungsrohre zu dokumentieren.

Zwar werde auf Baustellen viel von Planern, Sachverständigen und den Bauherren fotografiert, vor allem für einen späteren Nachweis von möglichen Baumängeln. Laut den VPB-Bausachverständigen werden aber Details ohne Mängel meist nicht abgebildet - wie die Position von Leitungen und Rohre in den noch offenen Wänden. Die Fotos können später wertvoll sein, auch weil Leitungssuchgeräte nicht immer erfolgreich sind.

2020 hat die Zeitschrift "Selbst ist der Mann" einige Geräte zum Orten von Stromkabel in den Wänden unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis: Die meisten Geräte erkannten elektrische Leitungen entweder nicht zuverlässig oder waren dabei zu ungenau. Immerhin: Verborgene Stahl- und Kupfer-Wasserleitungen konnten fast alle Geräte orten.     Text dpa


EINFACHE LÖSUNG FÜR VERGESSLICHE

Bewegungsmelder für die Innenraum-Beleuchtung

Ein Bewegungs- und Präsenzmelder kostet nicht viel und kann beim Stromsparen helfen, so die Brancheninitiative Elektro+. Diese Melder schalten das Licht bei Betreten des Raumes automatisch ein und beim Verlassen wieder aus.

Und noch ein Tipp für Vergessliche, die regelmäßig zu Hause Licht brennen lassen, etwa frühmorgens beim Verlassen des Hauses im Schlafzimmer. Man kann sich hier noch viel einfacher behelfen: Ein großer Zettel an die Haustür zur Erinnerung, das Licht auszuschalten.

Ein weiterer Spartipp zur Beleuchtung, der auch noch für mehr Gemütlichkeit im Zimmer sorgt: Dimmer. Dunkelt man etwa für den Fernsehabend die Beleuchtung des Raumes damit ab, verbrauchen die Lampen weniger Energie, so die Elektro-Experten. Außerdem erhöhe sich die Lebensdauer der Leuchtmittel durch die geringere Spannung im Vergleich zur Volllast.

LED-Dimmer lassen sich zu Hause einfach nachrüsten. Man kann sie etwa in eine Unterputzdose integrieren oder gegen einen vorhandenen Schalter austauschen. Dieser langfristige Spartipp ist aber erstmal eine Investition.      Text dpa